Full text: Abhärtung - Exzentrisch (1)

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urteile zu vermitteln. --- Die Frage des Reli- 
gionöunterrichts in der Beruſsſchule iſt von be- 
jonderer Bedeutung. Die Beruſsjchule hat die 
Pflicht ſittlich-religibjer Führung der Jugend; 
e38 wird zu dieſem Zwecke eine lebenskund- 
liche Unterweijung als ordentliches Unterricht8- 
fach notwendig werden, etwa 1 Stunde oder 
2 Palbſtunden wöchentlich. Die evangeliſche 
Leben3funde darf nicht einem „Syſtem“ folgen, 
jondern wird als „Gelegenheitöunterricht" die 
Anknüpſungspunite ihrer Erörterungen unter 
ſteter Berücſichtigung des Lehrſtoffes der übrigen 
Fächer im wirklichen Crleben der Schüler 
juchen, und zwar nicht nur in ihrem Beruſs- 
dajein, ſondern auch in ihrem perſönlichen 
Leben, in der Heimat, in den Gemeinſchafts- 
beziehungen ujw. Dieſe <riſtlich-evangeliſche 
Lebenskunde iſt die Form des Religions- 
unterrichts, wie jie der beſonderen Lage der 
Berufsſchulen entſpricht. Cin Zwangsfach 
tann dieſe evangeliſche Lebenskunde weder für 
den Lehrer noch ſür ven Schüler werden, da die 
Teilnahme an dieſem Unterricht nach Artikel 149 
Abjaß 1 Saß 2 und Abſaß 2 von der Willens- 
erflärung der Betreſſenden abhängig iſt. Im 
übrigen muß der Unterricht, unbeſchadet des 
Auſſichtsrechts des Staates, mit ven Grundſäßen 
der evangeliſchen Kirche übereinſtimmen. 
5. Die Unterrichtözeit. Neben den Schwierig- 
teiten ver Koſtenauſbringung für die Berufs- 
Ichulen hat aud) die Gewinnung der geeigneten 
Unterrichtöſtunden mancherlei Kämpfe gekoſtet. 
Urſprünglich hatte man die Stunden Sonntags 
angeſeßt; das führte zu Einſprüchen von ſeiten 
der Kirche, weil dem Kirchenbeſuch möglicher- 
weiſe Abbruch getan würde; außerdem ſollte der 
Sonntag als Ruhetag der Jugend wie den 
Lehrern nicht verkümmert werden. Dann ver- 
legte man den Berufsſchulunterricht auf die 
Abendſtunden von 7 bi3 9 oder von 8 bi3 10 Uhr. 
Abgeſehen davon, daß in größeren Städten für 
dieje Zeit die beſonders angeſtellten Gewerbe- 
lehrer nicht ausreichend bej<häftigt werden 
können, zeigte ſich auch, daß Schülern und Leh- 
rern in den Abendſtunden die nötige geiſtige 
Svpannkraſt fehlte. So blieb nichts übrig, als 
den Unterricht in die Arbeits8zeit der Lehrlinge 
in Handel und Gewerbe, der jugendlichen Ar- 
beiter in Landwirtſchaft oder Induſtrie zu legen. 
Pie frühen Morgen- und die erſten Nachmittags3- 
ſtunden haben ſich im allgemeinen als die für die 
Arbeitgeber erträglichſten herausgeſtellt. Gewiß 
wird es für jeden Betrieb, der Jugendliche unter 
18 Jahren beſchäſtigt, ohne Störungen nicht 
abgehen, wenn dieſe an einem Halbtage oder 
jogar an mehreren ſehlen. Beſonders klagt 
darüber gegenwärtig die Induſtrie, die ihre Ar- 
beitsleiſtung durch ſogenannte „Bandarbeit" zu 
ſteigern ſucht, jenes amerikaniſche Syſtem, bei 
dem das herzuſtellende Erzeugnis auf einem 
Berufsſ<hulweſen -- Berufswahl, Beruſ3beratung 
 
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Arbeit3band von Hand zu Hand läuft; jeder 
ausfallende Arbeiter hemmt die ſchnelle Arbeit. 
Dieje Hemmungen müſſen aber Überwunden 
werden im Hinbli> darauf, daß der Verluſt der 
Arbeitszeit durch die beſſere Beruſ3ausrüſtung 
der jungen Leute aufgewogen wird. Gerade 
jene Mechaniſierung der Arbeit wird vielleicht 
durch eine gute Beruſsſchulbildung am eheſten 
erträglich. -- 
6. Die Beruſsſchullehrerſchaft. Die hohen 
und jchwierigen Auſgaben der Beruſsſchule 
verlangen eine bejonder3 tüchtige Lehrerſchaft. 
Die Beruſsſchullehrer müſſen in irgend einem 
Beruſe ausgebildet jein, über ein ziemlich großes 
Allgemeimwijjen verſügen und als Erzieher eime 
einwandfreie vorbildliche Haltung zeigen. Die 
Schwierigkeit der erziehlichen Eimwirkung auf 
Halberwachſene macht e8 notwendig, daß der 
Lehrer ſeine Maßnahmen wohl überlegt, ſie 
feſt und ſolgerichtig durchſührt, dabei aber ſtets 
taftvoll, nie hart und kleinlich iſt. Da das ge- 
jamte Beruſsſchulwejen im Aufblühen begriffen 
iſt, wird ſich auch die Ausbildung der Lehrerſchaft 
diejer Schulart noch weſentlich entwideln laſſen. 
(E3 wird neuerding3 Reifeprüfung einer höheren 
Lehranſtalt, Erlernung eines Handwerks oder 
eingehende Kenntnis eines kaufmänniſchen oder 
induſtriellen Betriebes und zweijähriger Beſuch 
einer Handelöhochſchule oder eines Gewerbe- 
lehrerſeminors verlangt. Die Handel3ober- 
lehrer(innen) und Gewerbeoberlehrer(innen) 
haben eine jchwere, aber lohnende Aufgabe in 
ihrer Arbeit; ſie tragen die Verantwortung für 
die Seelen von Hunderttauſenden; des müſſen 
ſie ſich ſtet8 bewußt ſein. 
Die Literatur über die Berufsſchulen iſt unüber- 
jehbar; de3halb ſeien nur ganz wenige, zuſammen= 
ſfajjende Werke genannt. O. Pache: Handbuch des 
deutichen Fortbildungsſchulweſens (7 Bde., 1876/1905). 
-- A. Kühne: Handbuch für das Berufs= und Fachs- 
ichulwejen. Herau8g. im Auftrage des Zentralinſtituts 
für Erziehung und Unterricht in Verlin (1922). -- H. v. 
Seefeld: Die Berufsſchulpflicht in Preußen, geſeßliche 
Beſtimmungen mit Erläuterungen (1926). =“- Die 
Deutjche Berufsſchule, Zeitſchrift, herau8g. vom 
Deutſchen Verein für Berufsſchulweſen, 35. Jahrg. 
(1926). Kürſten. 
Beruſs5wahl, Beryſsberatung. 1. Erklärung 
der Begriſſe. 2. Geſchichtliche Entwick- 
lung. 3. Geſeßliche Negelung. 4. Orga- 
niſation. 5. BPBraktiſche Durchführung 
(Methode) der Berufsberatung. 6. Be- 
Yruſsberatung im Ausland. 
1. Erklärung der Begriffe. Berufswahl iſt 
die Entſcheidung eines Menſchen für eine be- 
ſtimmte Tätigkeit als Lebenöaufgabe, die ſeinen 
körperlichen und geiſtigen Fähigleiten entſpricht 
und ihre Au3wirkung innerhalb der ſtaatlichen 
und wirtjchaftlichen Ordnung ſinden kann. Sind 
jtaxf ausSgeprägte Neigungen für ein beſtimmtes 
Berufsgebiet vorhanden, ſo wird durch ſie die 
Entjcheidung maßgebend beeinflußt. Sofern der 

	        
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