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urteile zu vermitteln. --- Die Frage des Reli-
gionöunterrichts in der Beruſsſchule iſt von be-
jonderer Bedeutung. Die Beruſsjchule hat die
Pflicht ſittlich-religibjer Führung der Jugend;
e38 wird zu dieſem Zwecke eine lebenskund-
liche Unterweijung als ordentliches Unterricht8-
fach notwendig werden, etwa 1 Stunde oder
2 Palbſtunden wöchentlich. Die evangeliſche
Leben3funde darf nicht einem „Syſtem“ folgen,
jondern wird als „Gelegenheitöunterricht" die
Anknüpſungspunite ihrer Erörterungen unter
ſteter Berücſichtigung des Lehrſtoffes der übrigen
Fächer im wirklichen Crleben der Schüler
juchen, und zwar nicht nur in ihrem Beruſs-
dajein, ſondern auch in ihrem perſönlichen
Leben, in der Heimat, in den Gemeinſchafts-
beziehungen ujw. Dieſe <riſtlich-evangeliſche
Lebenskunde iſt die Form des Religions-
unterrichts, wie jie der beſonderen Lage der
Berufsſchulen entſpricht. Cin Zwangsfach
tann dieſe evangeliſche Lebenskunde weder für
den Lehrer noch ſür ven Schüler werden, da die
Teilnahme an dieſem Unterricht nach Artikel 149
Abjaß 1 Saß 2 und Abſaß 2 von der Willens-
erflärung der Betreſſenden abhängig iſt. Im
übrigen muß der Unterricht, unbeſchadet des
Auſſichtsrechts des Staates, mit ven Grundſäßen
der evangeliſchen Kirche übereinſtimmen.
5. Die Unterrichtözeit. Neben den Schwierig-
teiten ver Koſtenauſbringung für die Berufs-
Ichulen hat aud) die Gewinnung der geeigneten
Unterrichtöſtunden mancherlei Kämpfe gekoſtet.
Urſprünglich hatte man die Stunden Sonntags
angeſeßt; das führte zu Einſprüchen von ſeiten
der Kirche, weil dem Kirchenbeſuch möglicher-
weiſe Abbruch getan würde; außerdem ſollte der
Sonntag als Ruhetag der Jugend wie den
Lehrern nicht verkümmert werden. Dann ver-
legte man den Berufsſchulunterricht auf die
Abendſtunden von 7 bi3 9 oder von 8 bi3 10 Uhr.
Abgeſehen davon, daß in größeren Städten für
dieje Zeit die beſonders angeſtellten Gewerbe-
lehrer nicht ausreichend bej<häftigt werden
können, zeigte ſich auch, daß Schülern und Leh-
rern in den Abendſtunden die nötige geiſtige
Svpannkraſt fehlte. So blieb nichts übrig, als
den Unterricht in die Arbeits8zeit der Lehrlinge
in Handel und Gewerbe, der jugendlichen Ar-
beiter in Landwirtſchaft oder Induſtrie zu legen.
Pie frühen Morgen- und die erſten Nachmittags3-
ſtunden haben ſich im allgemeinen als die für die
Arbeitgeber erträglichſten herausgeſtellt. Gewiß
wird es für jeden Betrieb, der Jugendliche unter
18 Jahren beſchäſtigt, ohne Störungen nicht
abgehen, wenn dieſe an einem Halbtage oder
jogar an mehreren ſehlen. Beſonders klagt
darüber gegenwärtig die Induſtrie, die ihre Ar-
beitsleiſtung durch ſogenannte „Bandarbeit" zu
ſteigern ſucht, jenes amerikaniſche Syſtem, bei
dem das herzuſtellende Erzeugnis auf einem
Berufsſ<hulweſen -- Berufswahl, Beruſ3beratung
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Arbeit3band von Hand zu Hand läuft; jeder
ausfallende Arbeiter hemmt die ſchnelle Arbeit.
Dieje Hemmungen müſſen aber Überwunden
werden im Hinbli> darauf, daß der Verluſt der
Arbeitszeit durch die beſſere Beruſ3ausrüſtung
der jungen Leute aufgewogen wird. Gerade
jene Mechaniſierung der Arbeit wird vielleicht
durch eine gute Beruſsſchulbildung am eheſten
erträglich. --
6. Die Beruſsſchullehrerſchaft. Die hohen
und jchwierigen Auſgaben der Beruſsſchule
verlangen eine bejonder3 tüchtige Lehrerſchaft.
Die Beruſsſchullehrer müſſen in irgend einem
Beruſe ausgebildet jein, über ein ziemlich großes
Allgemeimwijjen verſügen und als Erzieher eime
einwandfreie vorbildliche Haltung zeigen. Die
Schwierigkeit der erziehlichen Eimwirkung auf
Halberwachſene macht e8 notwendig, daß der
Lehrer ſeine Maßnahmen wohl überlegt, ſie
feſt und ſolgerichtig durchſührt, dabei aber ſtets
taftvoll, nie hart und kleinlich iſt. Da das ge-
jamte Beruſsſchulwejen im Aufblühen begriffen
iſt, wird ſich auch die Ausbildung der Lehrerſchaft
diejer Schulart noch weſentlich entwideln laſſen.
(E3 wird neuerding3 Reifeprüfung einer höheren
Lehranſtalt, Erlernung eines Handwerks oder
eingehende Kenntnis eines kaufmänniſchen oder
induſtriellen Betriebes und zweijähriger Beſuch
einer Handelöhochſchule oder eines Gewerbe-
lehrerſeminors verlangt. Die Handel3ober-
lehrer(innen) und Gewerbeoberlehrer(innen)
haben eine jchwere, aber lohnende Aufgabe in
ihrer Arbeit; ſie tragen die Verantwortung für
die Seelen von Hunderttauſenden; des müſſen
ſie ſich ſtet8 bewußt ſein.
Die Literatur über die Berufsſchulen iſt unüber-
jehbar; de3halb ſeien nur ganz wenige, zuſammen=
ſfajjende Werke genannt. O. Pache: Handbuch des
deutichen Fortbildungsſchulweſens (7 Bde., 1876/1905).
-- A. Kühne: Handbuch für das Berufs= und Fachs-
ichulwejen. Herau8g. im Auftrage des Zentralinſtituts
für Erziehung und Unterricht in Verlin (1922). -- H. v.
Seefeld: Die Berufsſchulpflicht in Preußen, geſeßliche
Beſtimmungen mit Erläuterungen (1926). =“- Die
Deutjche Berufsſchule, Zeitſchrift, herau8g. vom
Deutſchen Verein für Berufsſchulweſen, 35. Jahrg.
(1926). Kürſten.
Beruſs5wahl, Beryſsberatung. 1. Erklärung
der Begriſſe. 2. Geſchichtliche Entwick-
lung. 3. Geſeßliche Negelung. 4. Orga-
niſation. 5. BPBraktiſche Durchführung
(Methode) der Berufsberatung. 6. Be-
Yruſsberatung im Ausland.
1. Erklärung der Begriffe. Berufswahl iſt
die Entſcheidung eines Menſchen für eine be-
ſtimmte Tätigkeit als Lebenöaufgabe, die ſeinen
körperlichen und geiſtigen Fähigleiten entſpricht
und ihre Au3wirkung innerhalb der ſtaatlichen
und wirtjchaftlichen Ordnung ſinden kann. Sind
jtaxf ausSgeprägte Neigungen für ein beſtimmtes
Berufsgebiet vorhanden, ſo wird durch ſie die
Entjcheidung maßgebend beeinflußt. Sofern der