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Habsucht
Die Habsucht, das krankhait gierige
Verlangen nach Habe, bezeichnet jene
Form der Selbstsucht, die auf den Besitz
zeitlicher Güter gerichtet ist. Ihr Sittliches
Gegenstück ist die Genügsamkeit. Der
Eigennutz, der »Lenker aller Dinge«, bannt
Denken, Fühlen und Wollen des Habsüch-
tigen dergestalt in Seine Kreise, daſs dieser
für Recht und Unrecht, Mein und Dein,
Sittlichkeit und Gemeinheit Stumpf und
blind wird und vor dem Ungeheuerlichen
nicht zurückscheut, wenn inm der Besitz
von Geld und Gut winkt. HabSucht er-
Scheint Somit als die unsittliche Steigerung
des Eigentums- oder Besitztriebes. Bei
moralisch Entarteten tritt Sie als Stehlsucht
auf, Als die erste und verbreitetste aller
Leidenschaften in allen Lebengaltern, ge-
wöhnlich stärker beim Manne als beim
Weibe entwickelt, heischt die HabSucht,
die den Ideen des Rechts und des Wohl-
wollens in allen Stücken widerstreitet, ge-
rade in der Gegenwart mit ihren verwirr-
ten Anschauungen über den Eigentums-
begriff ganz besondere pädagogische Wür-
digung. Die Neigung, etwas zu bezsitzen,
haftet naturgemäis allen Kindern an und
macht sich mit triebartiger Gewalt geltend.
Der Erziehung fällt die Aufgabe zu, den
natürlichen Trieb zu veredeln, Kkeineswegs
aber zu ertöten; denn Gleichgültigkeit gegen
Besitz widerspricht ebenso den Forderungen
der Sittlichkeit wie Habsucht. Diese Ver-
Güter zur Erkenntnis bringt.
edelung ist in frühester Kindheit durch
folgerichtige Gewöhnung an die Achtung
vor dem Eigentume anderer zu beginnen
und im Späteren Kindheits- und Jugendalter
durch Beispiel und Belehrung fortzusetzen
und zu vollenden, indem man dem Kinde ein-
drucksvoll die »strengen Forderungen der
Sittlichkeit vorhält« (Herbart) und den ver-
gleichweise geringen Wert der zeitlichen
Als Ziel
diesger Bemühungen ist hinzustellen: der
Zögling darf nur das besitzen wollen,
wozu er ein Recht hat, und aus eigener
Entschlieſzung zu entbehren bereit Sein,
was ihm gehört. Durch möglichst Starke
Entwicklung der Sozialen Triebe, Gefühle
und Strebungen wird dies Ziel am ehesten
erreicht werden, auch dann, wenn Sich die
HabSucht bereits zur übermächtigen Leiden-
Schaft entwickelt hat. Ausgezeichnete Unter-
Stützung vermag in diesem Falle die Pflege
echt christlicher Religiosität zu gewähren,
die, dem unwürdigen Irdiechen das würdige
Himmlische entgegenstellend, zur treuen
Nachfolge Christi auffordert. In der Ge-
Stalt von Stehitrieb und Stehlsucht kann
die Habsucht nur durch das einmütige
Zusammenwirken von Pädagogik und
Psychopathologie bezw. Psychiatrie erfolg-
reich bekämpft werden.
Literatur: T. Ziller, Allgemeine philo-
SOphische Ethik. -- Emminghaus, Die psSy-
chischen Störungen des Kindegalters. -- J. L.
A. Koch, Leitfaden der Psychiatrie. -- Irüper,
Kinderfenhler, Zeitschrift für pädagogische Patho-
logie und Therapie.
Leipzig. Gustav Siegert.