Full text: Französischer Unterricht, geschichtlicher Abriss - Handelshochschulen (3)

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Habsucht 
Die Habsucht, das krankhait gierige 
Verlangen nach Habe, bezeichnet jene 
Form der Selbstsucht, die auf den Besitz 
zeitlicher Güter gerichtet ist. Ihr Sittliches 
Gegenstück ist die Genügsamkeit. Der 
Eigennutz, der »Lenker aller Dinge«, bannt 
Denken, Fühlen und Wollen des Habsüch- 
tigen dergestalt in Seine Kreise, daſs dieser 
für Recht und Unrecht, Mein und Dein, 
Sittlichkeit und Gemeinheit Stumpf und 
blind wird und vor dem Ungeheuerlichen 
nicht zurückscheut, wenn inm der Besitz 
von Geld und Gut winkt. HabSucht er- 
Scheint Somit als die unsittliche Steigerung 
des Eigentums- oder Besitztriebes. Bei 
moralisch Entarteten tritt Sie als Stehlsucht 
auf, Als die erste und verbreitetste aller 
Leidenschaften in allen Lebengaltern, ge- 
wöhnlich stärker beim Manne als beim 
Weibe entwickelt, heischt die HabSucht, 
die den Ideen des Rechts und des Wohl- 
wollens in allen Stücken widerstreitet, ge- 
rade in der Gegenwart mit ihren verwirr- 
ten Anschauungen über den Eigentums- 
begriff ganz besondere pädagogische Wür- 
digung. Die Neigung, etwas zu bezsitzen, 
haftet naturgemäis allen Kindern an und 
macht sich mit triebartiger Gewalt geltend. 
Der Erziehung fällt die Aufgabe zu, den 
natürlichen Trieb zu veredeln, Kkeineswegs 
aber zu ertöten; denn Gleichgültigkeit gegen 
Besitz widerspricht ebenso den Forderungen 
der Sittlichkeit wie Habsucht. Diese Ver- 
Güter zur Erkenntnis bringt. 
 
edelung ist in frühester Kindheit durch 
folgerichtige Gewöhnung an die Achtung 
vor dem Eigentume anderer zu beginnen 
und im Späteren Kindheits- und Jugendalter 
durch Beispiel und Belehrung fortzusetzen 
und zu vollenden, indem man dem Kinde ein- 
drucksvoll die »strengen Forderungen der 
Sittlichkeit vorhält« (Herbart) und den ver- 
gleichweise geringen Wert der zeitlichen 
Als Ziel 
diesger Bemühungen ist hinzustellen: der 
Zögling darf nur das besitzen wollen, 
wozu er ein Recht hat, und aus eigener 
Entschlieſzung zu entbehren bereit Sein, 
was ihm gehört. Durch möglichst Starke 
Entwicklung der Sozialen Triebe, Gefühle 
und Strebungen wird dies Ziel am ehesten 
erreicht werden, auch dann, wenn Sich die 
HabSucht bereits zur übermächtigen Leiden- 
Schaft entwickelt hat. Ausgezeichnete Unter- 
Stützung vermag in diesem Falle die Pflege 
echt christlicher Religiosität zu gewähren, 
die, dem unwürdigen Irdiechen das würdige 
Himmlische entgegenstellend, zur treuen 
Nachfolge Christi auffordert. In der Ge- 
Stalt von Stehitrieb und Stehlsucht kann 
die Habsucht nur durch das einmütige 
Zusammenwirken von Pädagogik und 
Psychopathologie bezw. Psychiatrie erfolg- 
reich bekämpft werden. 
Literatur: T. Ziller, Allgemeine philo- 
SOphische Ethik. -- Emminghaus, Die psSy- 
chischen Störungen des Kindegalters. -- J. L. 
A. Koch, Leitfaden der Psychiatrie. -- Irüper, 
Kinderfenhler, Zeitschrift für pädagogische Patho- 
logie und Therapie. 
Leipzig. Gustav Siegert.
	        
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