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Scfiulpolitilcfie Beilage
r« Rr. 32 der „Pädagogischen Woche" vom 20. Juli 1920.
des Kath. Lehrerverbandes, Provinz Westfalen.
Herausgegeben von der sckulpolitiscye —
1. Jahrgang.
Nr. 1.
sei, in welchem Umfange Recht und Gesetz, auf das beide Teile sich
n.. ^ZUNI \27£vv»w* Gemsen und auf d?ssen Boden zu stehen sie be'-iaupten Realität zu
unh ! ""b als Lehrer und Erzieher als treue Söhne der ttir. besitzen, oder ob hier nicht vielmehr ganz ungeklärte Begriffe hin.
tl ® des Vaterlandes dienen Gott unserm Volke und der Mensch- sichtlich Recht und Gesetz mit dieser oder jener Partei eine uner.
uns in edlem Wettbewerb streben nach Erkenntnis der freuliche Posse treiben. Für mich sie t es zweifelsfrei fest, datz einer -
' I), iKf Unb bes Rech.es nach Sittlichkeit und Tugend, nach Lrebe feits Oberflächlichkeit, geringe Lebenserfahrung und Mangel an
. uldfamkeit und nach der hehrsten und erhabensten Freiheit Selbsterkenntnis, andererseits die Nebel einseitiger, vielleicht sogar
cbeu ^'egerkranz lasset diesen Geist der uiis erfüllt, lebendig fanatischer Weltanschauung, parteipolitischer Instinkte und Gefühls.
Herzen 'und Seelen unserer Jugend, daß diese von Gemein- wellen den Blick verdunkeln für das rein Sachliche des Problems.
iibSTO 1 und Verantwortungsbewußtsein, von gegenseitigem Ver- Verfassung, Mmptenalerlaß, Schulunterbaliungögeietz Kanoni-
Kinx ^ r alles Wahre Schöne und Gute getragen, stark werde, sches Reckt. Konressions- und simultan,ckule. Reckte der Lehrer und
einl^^uringen durch' all den niedrigen Eigennutz, durch all das Erziehungtzberechtigton, Kreis lehrerrat und Organisatron, Staat, Kir.
Engherzige und Erbärmliche unserer Tage, und als ein ebr, Schule, politische Parteien: Begriffe n,," «rodieme. d,e der
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inbiilUf ölles Wahre, schone U..V sckes Recht, ^onrep.v.zv" Rechte der lc V Ä
lüfte re rtn0en dllrch all den niedrigen Eigennutz, durcy an Erziehungtzberechtigton, Kreis lehrerrat und Organisation, Staat, Kir.
* s '/ Engherzige und Erbärmliche unserer Tage, und als ein ebr, Schule, politische Parteien: Begriffe und Probleme, die der
«übendes, stolzes Geschlecht auf Adlersschwingen heiligem Got- Sturm erregten Gemüter wie trocßenes Herbstlaub in groteskem
son ' ^iner Sitte des Wissens und des unbeugsaimen Wil- Spiele durcheinander wirbelt, das in dem objektiven Beschauer ein
nnenauf dringe ülftr die düstern Wolken, die Sturm und gewisses unbehagliches Gefühl ehrlicher Beschämung erzeugt, soweit
ujs eUles furchtbaren Schicksals über unserm Volke und Vater- ein Teil der Lehrerschaft in Frage kommt, ihn aber auch erfülln
ruiainmenggballt, dem Lichte und dem Glanze einer bessern muß mit tiefschmerzlichem Bebauen,, wenn er sich das Vekantwor.
rgegen, einer Zukunft in der unser Volk im Rate der Völ- tnngsgefühl und Pflichtbewußtsein der Erziehungsberechtigten gegen,
öckü b ustehe geachtet und geehrt als Kulturvolk in des Wor- über Schule, Lehrer und Erziehungsobjekt, gegen Gesellschaft und
*.' ,rcr und edplslter Bedeutung. Staat vergegenwärtigt. Im folgenden soll deshalb versucht wprden,
im Streite der Meinungen alle bedeutsamen Momente auf ihren
grundsätzlichen, Bedeutungsinhalt zu untersuchen und vielleicht —
man n.nne mich nicht eingebildet oder unbescheiden durch diese Darstellung
zur Ruhe und Besinnung aller beteiligten Kreise beizutragen.
Ein sofort in die Augen sprinaender Irrtum scheint zu bestehen
bezüglich des eigjpntüml.ichen Charakters der sogen. Verfassung. Diei-
ser Irrtum geht soweit, der Verfassung ohne weiteres einen dem
einzelnen Staatsbürger Rechte verleihenden oder Pflichten aufer-
legenden, also rechtlichen oder gesetzlichen Charakter zu verleiben.
In Wahrheit ist die Verfassung m. E. kein Gesetz mit entsprechender
"r~c*u* a pr n ft sondern hat nur die Ausgabe, die wichtigsten Grund-
Karon dem Staat als solchem
höchster bst ^ e geachtet und geci
Ein f ln L Unb edellstzer Bedeutung.
^«nii i Wort,
5ür J ns die Schickung wert hält, nicht für uns,
Der p ^ 3" sein! Es wendet sich
Da§ Ellatt Was sinket ist darum
Stets s ^bchtre nicht. Wir lernen jetzt und stets,
Wt uns lernen! Laßt uns fröhlich fä'n,
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. 'mein? vornehmste Aufgaoe .. 0l(P
iL 1 ('WfoUtifcDcn N°tur. fonbern «„„«lon-aat
/aß es gerade in un'erem BeMm _ , weiten und
Anschauungen und den daraus b des Unterrichts
^bungsflächen in Fragen der Erziehung und^de-^^
rvi, Klärung und Lösung fordert. Denn ^ vielleicht m
h wir von Herzen wünschen und hoff n aV P^blem als
i ■ ß eit erledigt fein sollte, so ist d t»trb anders-
^einesfalls als „erledig zu betrachten, sondern.^ ^ „ Pr -
^an nennt mir eine ganze Reibe »weifelhaftos We-
ir ^.^elleicht noch verschärfferer Fo 1 ^^sterordiN lich inter-
hm bringen. Außerdem ist es ! sagen her-
tder? v 5 ieden Schulpolitiker teilt,ja‘ Das soll me,-
stch mit ihm ernstlich ausemanderzusetz Abwägung
Alo^bhen und zwar streng objektiv, m,g l Parteien m
s. die für und v'lder d,e g - Island eingehende
erun? Fachpresse bisher Zur Genüge G g^^erlich ernserttg
izW Seweflen in teils sachlicher, ter s ^ sehr geeignet
ben L un h wenig vornehmer Form, MöaUchke'.t zu dämpf . Skulle des 10 .
es^ Brand zu schüren, anstatt ihn na ^,„ J ci d, tem leider m n t : ulf[,d ’ a . bemmmt die Landesgesetzgebung n^ch den wunv^en
91 ehrlich nach Aussöhnung "»d ^ verant- .Das jähere so daß die berühmte Sperrbestrmmung Artikel
jii-t iit^pTTitcit^tTcf^cn . füllte* * n % > a> überflüffia erscheinet sonne. „ zUM Otafj
C S lcnben Staatsbürger höchste E? verschiede,sten Ansichten w t Artikel' 146 Absatz 2' vorgesehenen ^ichsgrsetz« bleibt. e»
-in-^7. °°rh°nt«n-n Ri-d-rschl-S ^Anschauung«, inb-. de- ^„h^den R-cht-l°g-.- W°r da- n,cht °.ne -°Ib„°-r,knd.
°«s di ^ Uroor: di- Verworren«echt und S-s-tz
' '"e R-cht-log- was denn IN diesem ü°
fast aller Artikel der Versapung,
demnächst erfolgende Gesetzesreaelung in den stereotvpen Formern:
^Das Nähere wird durch besonderes Reichsgesetz bestimmt", ^Das
Reich kann durch Gesetz rc." „Das Reich schafft . . ." „Bestimmt
sich nach Gesetzen." Oder wie Artikel 10 deutlich sagt: „Das Reich
kann im Wege der Gesetzgebung Grundsätze aufstellen für
1. Die Rechte und Pflichten der Religionsgesellschaften.,
2. Das Schulwesen einschließlich deS Hochschulwesens uiw.
Alles problematische Zukunftsmusik. — Demnach bildet also
puch der Abschnitt 4 der Verfassung „Bildung und Schule" nur den
richtunggebenden Ken, des *u erlassenden Schulgesetzes, wie es aus
drücklich am S-bluffe des so viel wtifrten Artikels 140 Absatz 2 heißt:
,Das Nähere bestimmt die Landesgesetzgebung n^ch den Grundsätzen
— m-ichsaesetzes". so daß die berühmte Sperrbestimmung, Artikel
»ü»—'* Mnn e. „59i0 zum Erlaß