November 1900.
I. Abteilung. Abhandlungen.
Das Familienprincip in der Schulverfassung.
Vortrag im Anschluß an die Thesen Hogewegs,
in der Generalversammlung des Evangelischen Lehrerbundes gehalten
von Dr L> Bornemann- Hamburg.
Zu den wichtigsten socialen Gedanken, die wir Luthers kleinem Katechismus
entnehmen können, rechne ich den, welchen sofort das erste Wort seiner Erklärung
zum ersten Gebot uns nahelegt. Wenn Luther den Hausvater auf die Frage
seiner Angehörigen „Was ist das?" antworten läßt: „Wir sollen Gott über
alle Dinge fürchten, lieben und vertrauen", so ist das nicht mehr das „Du sollst"
aus dem Munde des Gottes von Sinai; sondern der Hausvater stellt sich mit
der ihm befohlenen Hausgemeinde vor Gottes Auge in selbständigem, lebendigem,
innerlich geschlossenem Verband, und dabei wird das ursprünglich starre gesetzliche
„Soll", indem es die Wir-Form annimmt, jetzt eine ermunternde Aufforderung
zu freiwilligem Handeln, etwa wie „Lasset uns Gott über alle Dinge fürchten,
lieben und vertrauen". Das ist eine echt evangelische Umwertung der zerbrochenen
alttestamentlichen Form, social und pädagogisch von vorbildlicher Wichtigkeit.
„Gott über alle Dinge", das freilich bleibt unverrückt stehen (oder vielmehr:
es wird noch viel reiner, entschiedener und herzlicher gefaßt als zur Zeit Mose);
aber diesem starken einigen Gotte dient nicht mehr ein Volk von Knechten, sondern
eine freie, von Natur und Gottes wegen verbundene Hausgemeinde.
Unsere Gegenwart, deren demokratischen Zug jeder spürt, bedarf — auch
in irdischen Dingen — eine starke Regierung: Schutz und Autorität und Segen
zugleich. Aber angesichts solcher festen Führung, der wir zu folgen bereit sind,
und neben der unentbehrlichen Finanz- und Polizeigewalt des Staates erstreben
wir, wie Bismarck selber es als Grundsatz hingestellt hat, den höchsten Grad
von Freiheit des Volks und des Individuums, der mit der Sicherheit und ge
meinsamen Wohlfahrt des Staates verträglich ist, besonders aber auch größt
mögliche Freiheit und Selbstbethätigung für alle innerhalb des Staates bestehenden
engeren Lebenskreise.
In diese Gedankenreihe fügt sich ungesucht unsere heutige Erörterung der
Hogewegschen Sätze über das Familienprincip und was dahin gehört. Sie hat
nicht den Zweck, sofort zu einem endgültigen Beschlusse zu führen. Sie will
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